Vorsorgevollmacht
4D - Vermögensplanung rät JEDEM zum Erstellen einer Vorsorgevollmacht. Mit einer Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung stellen Sie sicher, dass Ihre Belange auch bei eigener Hilflosigkeit nach ihrem Willen geregelt werden können.
Viele glauben sich auf der sicheren Seite, denn Sie gehen davon aus, dass im Ernstfall die Familie oder der Ehepartner Entscheidungen treffen kann. Dies ist ein weit verbreiteter Irrtum. Oftmals haben nicht einmal Ehepartner gegenseitig Zugriff auf Konten und Kapitalanlagen. Dann treten Fragen auf wie: Wer regelt Bankgeschäfte, bezahlt Miete oder Raten, korrespondiert mit Versicherungen bezüglich Lohnfortzahlung oder Berufsunfähigkeitsrenten oder trifft gar medizinische Entscheidungen?
Bei Handlungsunfähigkeit stellt immer das Gericht einen Betreuer. Der kann zwar aus dem Kreise der Familie stammen, muss aber nicht.
Das lässt sich eigentlich nur durch eine spezielle Vollmacht verhindern: „Mit einer Vorsorgevollmacht kann ich eine Person meines Vertrauens ermächtigen, die wichtigen persönlichen und finanziellen Entscheidungen zu treffen, wenn ich das selbst wegen geistiger oder körperlicher Schwäche nicht mehr kann“, erläutert Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „In diesem Fall muss kein gerichtlicher Betreuer bestellt werden.“
Dies wäre ein wichtiger Schritt, damit in diesem Falle alle Beteiligten, die aufgrund einer solchen Ausnahmesituation oft mit außergewöhnlichen Belastungen konfrontiert sind, handlungsfähig bleiben.
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